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Solarpflicht

Solarstrom vom Dach – das ist bei Politikern ein allzeit beliebtes Thema. Nachdem die ersten Bundesländer nun bereits eine Solarpflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach festgelegt haben, kommen nun Forderungen zur Umsetzung auf Bundesebene.

Ziel der Solarpflicht ist der Ausbau von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf deutschen Dächern. Eigentümer von Neubauten sollen in die Pflicht genommen werden auf ihren Dachflächen Solaranlagen zur Erzeugung von Strom zu installieren. Ab welcher Dachgröße dies gilt ist zur Zeit allerdings noch unklar. Auch der Einsatz von kleineren Mini-Solaranlagen ist denkbar. Das ganze soll auch für Bestandsbauten gelten, wenn deren Dach zur Sanierung ansteht.

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App eines Hausbesitzers mit den aktuellen Daten seiner Solarstromanlage. Mit der Solarpflicht sollen Hausbauer und Dachsanierer künftig ebenfalls aufrüsten.

Einige Ausnahmen sind in einem ersten Gesetzentwurf vorgesehen. Beispielsweise wenn Denkmalschutz oder Dachbegrünung nicht mit den Solar-Panels vereinbar sind oder die Kosten zur Installation der Photovoltaikanlage mit unverhältnismäßig hoch sind.

Baden-Württemberg: Solarpflicht – Solaranlage ab 2022

Die grün-schwarze Regierung von Baden-Württemberg hat beschlossen: Wer ein neues Haus baut, muss ab dem 1. Mai 2022 eine Solaranlage auf dem Dach installieren. Ab Januar 2023 gilt dies zudem bei der „grundlegenden Dachsanierung“ von Bestandsgebäuden.

Die Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude besteht bereits, z.B. für Einkaufsmärkte, Bürogebäude und Schulen, ist aber nun erweitert. Auch auf Parkplätzen ab einer Größe von nun 35 Stellplätzen ist der Bau von Sonnenkollektoren nun verpflichtend.

Das Umweltministerium schätzt die Kosten für eine durchschnittliche Solaranlage auf 10.000 Euro und erklärt, die Investition lohne sich langfristig, denn der Hauseigentümer könne den erzeugten Strom entweder einspeisen oder selbst verbrauchen.
Der Eigentümerverein Haus und Grund in Baden-Württemberg schätzt die Mehrkosten zuzüglich Stromspeicher ähnlich. Beim Neubau eines durchschnittlichen Einfamilienhauses betragen die Investitionskosten ca. 13.000 bis 15.000 Euro. Je nach Lage und Ausrichtung des Dachs amortisieren sich die Kosten daher in 15 bis 20 Jahren. Alledings ist die Frage, ob die Solarstromanlage so lange halte.

Auch Berlin macht Solaranlagen ab 2023 zur Pflicht

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung beschäftigt sich schon länger mit einer generellen Solarpflicht. Im März 2020 hat der Senat einen sogennnten „Masterplan Solarcity“ beschlossen.

Dieser plant, dass dass auf allen öffentlichen Gebäuden PV-Anlagen installiert werden sollen, auf denen das möglich ist. Das „Solargesetz Berlin“ nimmt zudem private Eigentümer in die Pflicht, ab dem 1.1.2023 gilt die Solarpflicht zum Bau einer Solarstromanlage für Neubauten und auch für Bestandsgebäude bei denen eine „grundlegenden Dachsanierung“ ansteht.

In Entwurf für das Gesetz sind auch Ausnahmen vorgesehen: Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche und für Solaranlagen ungeeignete Dächser sind von der Solarpflicht befreit. Auch Härtefälle sind vorgesehen.

Schleswig-Holstein: Solarpflicht für Großparkplätze und Nicht-Wohngebäude

Im Rahmen eines Entwurfs für ein neues Klimaschutzgesetz ist eine Solarpflicht vorgesehen. Zunächst allerdings nur für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze. Das Gesetz soll im Herbst 2021 kommen und noch vor der nächsten Landtagswahl 2022 gültig werden.

Studien sehen ein Photovoltaik-Potenzial auf Gebäuden in Schleswig-Holstein von sieben bis neun Gigawatt. Derzeit sind es nur 1,1 Gigawatt. Zukünftig soll deshalb die Solarpflicht kommen: Bei neuen Parkplätzen mit 100 und mehr Stellplätzen, sowie bei Neubau oder Renovierung von Nicht-Wohngebäuden soll eine entsprechende Überdachung mit Solarstromanlagen verpflichtet werden. auch Landesliegenschaften sollen aufgerüstet werden.

Solarpflicht in Hamburg: Photovoltaikanlagen ab 2025 verpflichtend

Hamburg hat die Umsetzung einer Solardachpflicht für alle Gebäude und die Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch bereits bindend beschlossen.

Es besteht die Pflicht ab 2023 auf allen Dächern im Neubau Solaranlagen vorzusehen. Bestandsgebäude, deren Dächer saniert werden, sollen ab 2025 ebenso aufrüsten. Mindestgrößen für die PV-Anlagen schreibt Hamburg nicht vor.

Ausnahmeregelungen für die Solarpflicht sind auch in Hamburg zugebilligt. Ist die Amortisationsdauer der Solarstromanlge länger als 20 Jahre, dann soll die Solarpflicht entfallen. Auch bei technisch zu aufwendiger Realisierung ist die Solarpflicht im Einzelfall obsolet.

Solarpflicht in Bayern und Bremen

In Bremen sollen bis 2030 auf allen Dächern Solaranlagen montiert werden. Für Neubauten und später bei großen Dachsanierungen soll die Installation verpflichtend sein, so der rot-grüne Senat..

Bayern schreibt bereits seit Anfang 2021 Photovoltaikanlagen zur Installation vor. Ab 2022 sollen auch private Wohnhäuser verpflichtet werden. Details sind noch nicht bekannt.