Skip to main content

Meldepflicht für Photovoltaikanlagen

Seit dem 31. Januar 2019 ist das neue Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur online. Alle Hausbesitzer, die auf ihrem Dach eine Photovoltaikanlage zum Zweck der Stromgewinnung montiert haben, sind verpflichtet, ihre Anlage in dem neuen Register einzutragen.

Das neue Register für Photovoltaikanlagen

Das zentral geführte Register der Behörde ermöglicht es, einen besseren Überblick über den Energiemarkt zu erhalten. Durch die verpflichtende Eintragung jedes Stromerzeugers kann der Bau neuer Leitungen besser geplant werden. Die Energiewende ist einfacher zu bewältigen. Das neue Online-Register zielt darauf ab, eine bessere Transparenz der Daten zu erreichen. Die zentrale Registrierung der Solaranlagen ersetzt viele behördliche Meldepflichten. Die Auszahlung behördlicher Ansprüche ist einfacher. Sämtliche Registrierungen sind öffentlich einsehbar.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die verpflichtende Registrierung von Photovoltaikanlagen beruhen auf der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) nach den Paragraphen 111e und 111f EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)

Welche Anlagen sind zu registrieren?

Alle Teilnehmer, die Strom erzeugen, oder am Strommarkt teilnehmen haben eine verpflichtende Registrierung vorzunehmen. Die Eintragung ist für Großkraftwerke ebenso verpflichtend wie für private Besitzer einer Photovoltaikanlage. Auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Notstromaggregate und ortsgebundene Batteriespeicher unterliegen der Meldepflicht. Auch Stecker-Solar-Module und Photovoltaik-Module auf Balkonen für die Erzeugung von Strom für den Eigengebrauch sind von der Registrierung nicht ausgenommen. Eine vereinfachte Meldung über den Netzbetreiber ist derzeit nicht vorgesehen. Nur echte Inselanlagen, die nicht mit dem Stromnetz verbunden sind, unterliegen nicht der neuen Registrierpflicht.
Rücklaufsperren und ein konstanter Eigenverbrauch von Strom stellen keine Ausnahme von der Registrierpflicht im Marktstammdatenregister dar.
Ebenso sind Netzbetreiber, Behörden mit einem Bezug zur Energiewirtschaft, Börsen-Plattformen, REMIT-Akteure sowie Strom- und Gashändler zur Meldung verpflichtet.

meldepflicht photovoltaikanlagen
Auch private Besitzer einer PV-Anlage, die Strom erzeugen müssen eine Registrierung vorzunehmen. Die Eintragung gilt auch für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, ortsgebundene Notstromaggregate und Batteriespeicher, Stecker-Solar-Module und Photovoltaik-Module auf Balkonen für die Erzeugung von Strom für den Eigengebrauch.

Zeitpunkt der Registrierung einer Solaranlage

Die Daten aller Photovoltaikanlagen, die von 1. Juli. 2017 bis 31. Januar 2019 an das Stromnetz angeschlossen wurden, sind bereits von der Bundesnetzagentur in das neue Marktstammdatenregister übertragen worden.
Solaranlagen, die vor dem 1. Juli. 2017 ans Netz gingen, müssen bis spätestens 31. Januar 2021 in das Register eingetragen werden.
Bei einer Inbetriebnahme neuer Solaranlagen ab dem 1. Juli. 2019 besteht eine Meldepflicht innerhalb eines Monats. Erhält eine Anlage die behördliche Zulassung, unterliegt der Betreiber der Meldepflicht (Solaranlage inklusive Zulassung) innerhalb eines Monats.

Wie die Meldung der Solaranlage erfolgt

Alle Meldungen einer Solaranlage an das Marktstammdatenregister sind gebührenfrei. Der Besitzer der Photovoltaikanlage haftet für die Richtigkeit und Aktualität der eingetragenen Daten. Bei einem Betrieb mehrerer Solaranlagen, ist die Registrierung jeder einzelnen Photovoltaikanlage notwendig.
Nach der Erstellung eines Benutzerkontos erfolgt eine Registrierung als Betreiber einer Photovoltaikanlage. Erst im dritten Schritt wird die Solaranlage eingetragen. Die Registrierungsbestätigung kann nach erfolgter Meldung heruntergeladen werden. Die Prüfung des Netzbetreibers erfolgt automatisch über einen speziellen Webdienst. (Mock-Webdienst).
Anlagebetreiber, die zu einer Registrierung im Marktstammdatenregister verpflichtet sind, finden das Online-Portal unter www.marktstammdatenregister.de auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Sicherheit der gemeldeten Daten

Als vertraulich eingestufte Daten können nicht öffentlich eingesehen werden. Dazu gehören Daten natürlicher Personen und genaue Standorte von Photovoltaikanlagen, die über eine Leistung unter 30 kWp verfügen. Private, die Strom als solare Eigenversorger produzieren, können so nicht öffentlich eingesehen werden.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Zulagen

Um einen Anspruch auf Zulagen nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz), Zuschlagszahlungen oder Geldmittel nach dem KWK (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) zu erwerben, ist die Registrierung der Photovoltaikanlage eine Grundvoraussetzung.