Balkonkraftwerk 2025: Neue Rechte & Pflichten für Mieter, Vermieter & Eigentümer
Mini-Balkonkraftwerke und was Mieter jetzt über Rechte, Pflichten und neue Gesetze wissen müssen.
Neue Rechte für Mieter: Was hat sich 2025 geändert?
- 1 Neue Rechte für Mieter: Was hat sich 2025 geändert?
- 2 Geplante Gesetzesänderungen: Das soll noch kommen
- 3 Vermieter ablehnend? Diese Rechte haben Sie als Mieter
- 4 Technische und rechtliche Voraussetzungen für Balkonkraftwerke
- 5 Kosten, Rückbau und Versicherung: Wer haftet wann?
- 6 Steuern und Meldepflichten: Was Sie beachten müssen
- 7 Checkliste: In 7 Schritten zur eigenen Balkonsolaranlage – so geht’s
Seit 2024 ist die Installation einer Balkonsolaranlage für Mieter und Wohnungseigentümer deutlich einfacher geworden. Möglich macht das eine Änderung im § 554 BGB. Sie räumt Mietern einen Anspruch auf die Zustimmung des Vermieters zur Installation einer steckerfertigen Solaranlage ein – vorausgesetzt, es sprechen keine gewichtigen Gründe dagegen.

Außerdem dürfen Eigentümergemeinschaften die Montage durch Mieter nicht mehr pauschal verbieten. Das Ziel: mehr Solarstrom vom Balkon – auch in Mietwohnungen. Wichtig ist auch: Die Anlage muss technisch sicher installiert werden und darf keine Gefahr für das Gebäude darstellen.
- Anspruch auf Zustimmung zur Mini-PV-Anlage
- Keine pauschale Ablehnung durch Vermieter oder Eigentümergemeinschaften mehr möglich
- Kosten für Anschaffung und Betrieb trägt der Mieter
- Pflicht zur Anzeige beim Vermieter
Geplante Gesetzesänderungen: Das soll noch kommen
Die Bundesregierung plant weitere Erleichterungen für Balkonkraftwerke. Die Novelle des BGB soll präzisieren, dass bauliche Veränderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien durch Mieter generell möglich sein müssen. Deshalb sollen auch Photovoltaikanlagen auf dem Balkon klar im Gesetz berücksichtigt werden.
Zukünftig könnten auch herkömmliche Haushaltssteckdosen für die Einspeisung zugelassen werden. Zudem soll der Leistungsrahmen für Wechselrichter auf 800 Watt (Scheinleistung) angehoben werden. In Kombination mit bis zu 2 kWp Modulleistung sind so auch größere Mini-PV-Anlagen denkbar.
Geplante Neuerung | Voraussichtliche Wirkung |
---|---|
Erweiterung § 554 BGB | Mehr Rechtssicherheit für Mieter |
Haushaltssteckdose erlaubt | Einfacherer Anschluss, geringere Installationskosten |
Leistungsgrenze 800 W | Effizientere Stromproduktion |
Vermieter ablehnend? Diese Rechte haben Sie als Mieter
Obwohl das Gesetz Mietern das Recht auf ein Balkonkraftwerk einräumt, gibt es Ausnahmen. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Dazu zählen z. B. Sicherheitsbedenken oder Verstöße gegen Bauvorschriften. Wichtig: Die Ablehnung muss schriftlich und begründet erfolgen.
Wer unsicher ist, sollte das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Oft lassen sich Missverständnisse durch technische Informationen oder ein fachgerechter Installationsvorschlag schnell klären. In vielen Fällen zeigt sich der Vermieter nach einem sachlichen Austausch kooperativ.
Technische und rechtliche Voraussetzungen für Balkonkraftwerke
Eine Mini-PV-Anlage auf dem Balkon unterliegt bestimmten Vorgaben. Diese betreffen die Statik, die Stromversorgung und den Brandschutz. Gut zu wissen: Seit Mai 2024 ist keine separate Anmeldung beim Netzbetreiber mehr notwendig. Es reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister.
- Technisch geeigneter Balkon oder Fassadenbereich
- Maximale Leistung: 800 Watt am Wechselrichter
- Modulleistung: bis 2.000 Watt erlaubt
- Registrierung bei der Bundesnetzagentur
- Installation nach VDE-Norm 4105
- Empfehlung: geprüfte Geräte und zertifizierter Montagesatz
Kosten, Rückbau und Versicherung: Wer haftet wann?
Alle Investitionen rund um das Balkonkraftwerk tragen Mieter in eigener Verantwortung. Dazu zählen Anschaffung, Montage, Wartung und Rückbau beim Auszug. Bei Schäden durch unsachgemäße Installation haften Mieter. Allerdings sind viele Anlagen heute über die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung mitversichert – ein kurzer Anruf bei der Versicherung schafft Klarheit.
In bestimmten Fällen – z. B. bei Gebäudeverbesserung – kann eine Beteiligung des Vermieters verhandelt werden. Kommt es zum Auszug, muss die Anlage in der Regel entfernt werden. Alternativ ist eine Übernahme durch den Nachmieter oder den Vermieter möglich – idealerweise gegen eine faire Entschädigung.
Steuern und Meldepflichten: Was Sie beachten müssen
Ein weiterer Vorteil für Mieter: Der Betrieb eines Balkonkraftwerks ist steuerlich begünstigt. Seit Januar 2023 gilt: Weder Einkommensteuer noch Umsatzsteuer fallen an, solange der erzeugte Strom selbst genutzt wird. Auch eine Anmeldung beim Finanzamt ist nicht erforderlich.
Die einzige Pflicht: Die Eintragung im Marktstammdatenregister innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Das geht online und dauert nur wenige Minuten. Wer sich daran hält, vermeidet mögliche Bußgelder – auch wenn diese bislang kaum verhängt wurden.
Checkliste: In 7 Schritten zur eigenen Balkonsolaranlage – so geht’s
- Platz prüfen: Balkon oder Fassade mit ausreichend Sonne auswählen
- Vermieter informieren: schriftlich, mit allen relevanten Angaben
- Geeignetes Plug-&-Play-Set wählen: VDE-konform, max. 800 W
- Montage planen: statisch sicher, idealerweise mit Fachberatung
- Anmeldung im Marktstammdatenregister durchführen
- Versicherung prüfen und ggf. erweitern
- Installation vornehmen und Stromkosten senken
Fazit: Mit den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist der Weg zum eigenen Balkonkraftwerk einfacher denn je – auch für Mieter. Wer sich informiert, alle Anforderungen beachtet und auf Qualität setzt, kann unkompliziert Solarstrom vom Balkon gewinnen und aktiv zur Energiewende beitragen.